Das Leistungsangebot der Radio-Onkologie umfasst modernste Bestrahlungsmöglichkeiten für TumorpatientInnen im Rahmen der Teletherapie (Bestrahlung von außen) und der Brachytherapie (Bestrahlung von innen). Häufig wird die Strahlenbehandlung mit einer medikamentösen Therapie (Hormon- und/oder Chemotherapie) kombiniert und/oder als Ergänzung zu einer Operation durchgeführt.
Unter dem Begriff Onkologie versteht man allgemein die Lehre von bösartigen Erkrankungen (Tumoren) und deren Therapie. Die drei wichtigsten Behandlungsformen in der Onkologie sind:
Die Strahlentherapie ist das dritte Standbein der Onkologie und ist als eigenständige Disziplin ein relativ junges Fach. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die
Strahlentherapie Gegenstand intensiver Forschung von Medizinern, Biologen und Physikern. Dadurch erfuhr die Strahlentherapie eine so rasante Weiterentwicklung wie kaum eine andere medizinische
Disziplin.
Die Strahlentherapie kann mit verschiedenen Zielsetzungen angewendet werden. In vielen Fällen verfolgen wir das Ziel, den Patienten nachhaltig vom Tumor zu befreien. Dies bedeutet, dass wir den Tumor, aber auch einzelne bösartige Zellen, die sich zu einem Tumor entwickeln könnten, mit der Strahlung abtöten wollen (kurative Strahlentherapie). Die Strahlentherapie ist eine rein lokale Maßnahme, d.h. sie wirkt nur im Bereich der Bestrahlungsfelder. Dies gilt sowohl für die (erwünschte) tumorzerstörende Wirkung, als auch für eventuelle Nebenwirkungen.
In manchen Fällen kann aber ein Tumor aus unterschiedlichen Gründen nicht vollständig eliminiert werden. Je nach Größe des Tumors und seiner Nähe zu bestimmten Organen kann fallweise nicht genügend Strahlendosis gegeben werden, um ihn ganz zu zerstören. Auch wenn Fernabsiedelungen (Metastasen) des Tumors vorliegen, kann mit der alleinigen lokalen Bestrahlung oftmals keine Heilung erreicht werden. Das Ziel einer Strahlenbehandlung besteht in diesen Fällen z.B. darin, Schmerzen zu reduzieren und allgemein die Lebensqualität zu verbessern (symptomatische, palliative Strahlentherapie).
Wie der menschliche Körper bestehen auch Tumore aus Zellen. Das Wachstum eines Tumors wird über die Zellteilung geregelt. Strahlung stellt eine „Wachstumsbremse“ für lebendes Gewebe dar. Eine der Hauptwirkungen der Strahlen ist die Störung bzw. Verhinderung der Zellteilung. Die Strahlung greift unter anderem die Erbsubstanz im Zellkern an. Die Zelle verliert ihre Teilungsfähigkeit und stirbt in der Folge.
Jede Zelle verfügt jedoch auch über ein Reparatursystem, um solche Schäden zu beheben. Die Fähigkeit zur Reparatur ist in gesunden, normalen Zellen wesentlich ausgeprägter als in Tumorzellen, so dass die Strahlung den Tumor weit stärker schädigt als das gesunde Gewebe. Diesen Unterschied im Reparaturvermögen macht sich die Strahlentherapie zunutze. Die Reparaturvorgänge im mitbestrahlten umgebenden Gewebe brauchen jedoch etwas Zeit, weshalb die gesamte Strahlendosis in mehrere Einzelsitzungen (Fraktionen) aufgeteilt wird.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die tägliche Bestrahlung die besten Ergebnisse bringt. Nach erfolgreicher Bestrahlung sterben Tumorzellen ab und werden von körpereigenen Zellen zerlegt und abtransportiert